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Informationen zur Barrierefreiheit

Diese Information beschreibt die digitale Personalvermittlungsdienstleistung der BauKarriere GmbH, ihre Barrierefreiheitsmerkmale und Kontaktmöglichkeiten für Rückmeldungen. Sie wird im Hinblick auf die Informationspflichten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) bereitgestellt und ist keine Barrierefreiheitserklärung nach dem Behindertengleichstellungsgesetz oder der BITV 2.0.

Beschreibung der Dienstleistung

BauKarriere bietet über diese Website eine digitale Dienstleistung zur Suche nach Stellenangeboten und zur Kontaktaufnahme für die Personalvermittlung in der Bau- und Personalbranche. Die Dienstleistung richtet sich an Bewerberinnen und Bewerber sowie an interessierte Arbeitgeber und ist für Bewerber kostenlos und unverbindlich.

Wie unsere Dienstleistung funktioniert

Interessierte können Stellenangebote nach Branche und Fachrichtung durchsuchen, Stellenbeschreibungen lesen und BauKarriere per Telefon, E-Mail oder Kontaktformular erreichen. Im Kontaktformular können freiwillig zusätzliche Angaben und Dokumente übermittelt werden. Ein Benutzerkonto und eine Zahlung durch Bewerber sind nicht erforderlich. Nach der Kontaktaufnahme erfolgt die weitere Beratung persönlich. Ein Arbeitsvertrag wird nicht über diese Website geschlossen, sondern gegebenenfalls später mit dem jeweiligen Arbeitgeber.

Anforderungen an die Barrierefreiheit

Für den elektronischen Teil der Dienstleistung berücksichtigen wir insbesondere die Anforderungen der §§ 12, 13 und 19 der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV). Inhalte und Funktionen sollen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein. Dazu gehören insbesondere Tastaturbedienbarkeit, nachvollziehbare Strukturen und Beschriftungen, ausreichende Kontraste, skalierbare Darstellung, Textalternativen und verständlich ausgegebene Formularfehler. EN 301 549 und die Erfolgskriterien der WCAG 2.1 auf den Konformitätsstufen A und AA dienen als technische Prüfkriterien; ihre Nennung ist keine Zertifizierung oder uneingeschränkte Konformitätszusage.

Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen

Bei der Prüfung vom 22. Juli 2026 wurden noch Abweichungen von einzelnen für Webinhalte relevanten Anforderungen festgestellt. Die nachfolgende Darstellung beschreibt den Prüfstand, begründet keine gesetzliche Ausnahme und ersetzt nicht die erforderlichen Korrekturmaßnahmen. Die technische Überarbeitung und Prüfung wird fortgesetzt.

Bekannte Einschränkungen

  • Einzelne Texte und Bedienelemente erreichen noch nicht in allen Zuständen die erforderlichen Farbkontraste.

Durchgeführte Prüfungen

Geprüft wurden die Tastaturreihenfolge und der Sprunglink in Chromium, der Browser-Accessibility-Tree, mobile Viewports bis 320 CSS-Pixel, 200- und 400-Prozent-Reflow, vergrößerte Textabstände, erzwungene Systemfarben sowie automatisierte Lighthouse-Prüfungen auf repräsentativen Seiten. Ergänzende Praxistests mit NVDA unter Windows und TalkBack unter Android erfordern die jeweiligen Zielsysteme und sind nicht Bestandteil der macOS-Prüfumgebung.

Barrieren melden

Wenn Sie auf eine Barriere stoßen oder Informationen in einer für Sie besser zugänglichen Form benötigen, kontaktieren Sie uns bitte. Beschreiben Sie möglichst die betroffene Seite, die Funktion und das verwendete Gerät oder Hilfsmittel. Wir prüfen Ihre Meldung und melden uns schnellstmöglich zurück.

info@baukarriere.de
+49 152 3275 8859

Zuständige Marktüberwachungsbehörde

Zuständig ist die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen, Anstalt öffentlichen Rechts (MLBF AöR).

MLBF AöR
Carl-Miller-Straße 6
39112 Magdeburg
kontakt@mlbf-barrierefrei.de
+49 391 289 230 23
www.mlbf-barrierefrei.de

Stand dieser Information: 22. Juli 2026